Die Europäische Entgelttransparenzrichtlinie
Frauen und Männer müssen für gleiche und gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden – das schreibt der Entgeltgleichheitsgrundsatz vor. Tatsächlich verdienen Frauen in Europa und auch in Deutschland immer noch weniger als Männer. Der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap in der EU liegt bei 13 Prozent. In Deutschland liegt der Gender Pay Gap immer noch bei 16 Prozent.
Die Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig. Eine davon ist fehlende Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen und Lohnfindungsprozessen. Transparenz hilft, ungerechtfertigte Entgeltunterschiede zu beseitigen, und öffnet den Blick für die Stellschrauben zu mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern in Betrieben und Unternehmen.
Zur Stärkung von Entgelttransparenz und damit zur Förderung von Entgeltgleichheit ist am 6. Juni 2023 die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) in Kraft getreten. Die ETRL enthält Maßnahmen zur Förderung von Entgelttransparenz in Organisationen und Mindeststandards zur Rechtsdurchsetzung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes.
Die EU-Richtlinie beinhaltet u.a. folgende Maßnahmen zur Förderung von Entgelttransparenz:
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Die Pflicht des Arbeitgebers zur Transparenz vor der Beschäftigung durch die Information von Stellenbewerberinnen und Stellenbewerbern über das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne in Stellenausschreibungen oder rechtzeitig vor dem Vorstellungsgespräch,


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die Erweiterung des individuellen Auskunftsanspruchs auf alle Beschäftigten von privaten und öffentlichen Arbeitgebern, mit dem sie in Erfahrung bringen können, wie sie im Durchschnitt im Vergleich zu ihren weiblichen und männlichen Kollegen entlohnt werden, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten,
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die Pflicht für private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigten zur Erstellung von Entgelttransparenzberichten über das Entgeltgefälle zwischen Männern und Frauen sowie die Pflicht zur Durchführung eines Abhilfeverfahrens, wenn der Bericht ungerechtfertigte, Entgeltgefälle in Gruppen von Beschäftigten zwischen Frauen und Männern zeigt, die gleiche und gleichwertige Arbeit verrichten.


Die EU-Richtlinie beinhaltet außerdem Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsdurchsetzung:
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Mindestverjährung von drei Jahren und
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Sanktionen bei der Verletzung von Pflichten aus der ETRL.

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