Methodik
Compass-W und der Index für gleichwertige Arbeit (IngA)


Was bedeutet „gleichwertige Arbeit?
Der Grundsatz, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt erhalten sollen (sog. Entgeltgleichheitsgrundsatz), ist in Deutschland und der Europäischen Union seit Langem gesetzlich verankert.
Gleiche Arbeit liegt dann vor, wenn Beschäftigte an verschiedenen oder nacheinander an denselben Arbeitsplätzen identische oder gleichartige Arbeiten ausführen. Schwieriger ist die Frage, , wann unterschiedliche Tätigkeiten als gleichwertig anzusehen sind. Gleichwertige Arbeit bedeutet, dass die Tätigkeiten zwar inhaltlich unterschiedlich, aber von den Anforderungen und Belastungen – also ihrem „Wert“ nach – gleich einzuschätzen und zu bewerten sind.
Beispiel: Eine Pflegekraft und ein Industriemechaniker oder eine Sachbearbeiterin und ein IT-Spezialist üben zwar unterschiedliche Berufe aus. Es ist hier sorgfältig zu prüfen, ob ihre Tätigkeiten vergleichbare Anforderungen stellen – etwa an Fachwissen, Verantwortung, Belastung oder die Arbeitsbedingungen.
Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 (ETRL) zielt auf die Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes. Sie sieht vor, dass die Gleichwertigkeit von Tätigkeiten anhand objektiver und geschlechtsneutraler Kriterien zu beurteilen ist. Dazu gehören insbesondere vier Kriterien: die Kompetenzen (z. B. Ausbildung, Berufserfahrung und soziale Kompetenzen), die Verantwortung, die Belastungen sowie die Arbeitsbedingungen.
Hier setzt Compass W mit dem Index für gleichwertige Arbeit (IngA) an. Der IngA bewertet Tätigkeiten anhand dieser vier Kriterien und schafft damit eine nachvollziehbare, objektive und geschlechtsneutrale Grundlage, um die Gleichwertigkeit unterschiedlicher Tätigkeiten zu bestimmen

Grundlage des IngA
Der IngA basiert auf einer repräsentativen Befragung von über 30.000 abhängig Beschäftigten in Deutschland, die zwischen März und Mai 2025 durchgeführt wurde. Die Teilnehmenden stammen aus unterschiedlichen Branchen und Berufen – von der Pflege über die Industrie und den Handel bis hin zu IT, Verwaltung und Management. Die Zusammensetzung der Stichprobe bildet die Vielfalt der abhängig Beschäftigten in Deutschland ab.
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Der Befragung lag ein standardisierter Fragebogen zugrunde, der die Anforderungen einer Tätigkeit systematisch erfasst. Damit setzte die e Arbeitsbewertung unmittelbar bei den Beschäftigten an: Sie beschrieben anhand einheitlicher Fragen die Anforderungen an ihre eigene Tätigkeit.
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Die Antworten wurden anschließend statistisch ausgewertet und zu einem Index zusammengeführt. Der IngA basiert damit auf einheitlich erhobenen Angaben zu den Anforderungen verschiedener Tätigkeiten. So lassen sich unterschiedliche Tätigkeiten objektiv miteinander vergleichen.



Was und wie wurde gemessen?
Der Fragebogen erfasst die Anforderungen einer Tätigkeit anhand der vier Kriterien, die auch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für die Bewertung vergleichbarer Arbeit vorsieht:
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Können und Wissen – Welche Ausbildung, Berufserfahrung, oder Zusatzqualifikation sind erforderlich? Welche fachlichen und sozialen Kompetenzen sind nötig?
Verantwortung –Wie groß ist die Verantwortung für Mitarbeitende, Ressourcen, Budgets oder Arbeitsabläufe?
Belastungen – Welchen körperlichen und psychischen Anforderungen stellt die Tätigkeit? Welche Anforderungen bestehen an Konzentration und Kommunikation?
Arbeitsbedingungen – Unter welchen Bedingungen wird gearbeitet, beispielsweise Lärm, Schmutz, Hitze? Wie sind die Arbeitszeiten gestaltet?
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Die Antworten der Beschäftigten wurden anschließend statistisch ausgewertet. Dabei wurden die einzelnen Angaben zu 27 Anforderungsmerkmalen zusammengefasst, die die unterschiedlichen Aspekte einer Tätigkeit beschreiben. Diese Merkmale wurden dann den vier Kriterien der EU-Richtlinie zugeordnet und schließlich zu einem Gesamtwert – dem Index für gleichwertige Arbeit (IngA) zusammengeführt.
Was bedeutet der IngA-Wert?
Der IngA-Wert zeigt, wie hoch die Anforderungen einer Tätigkeit im Vergleich zu anderen Tätigkeiten sind. Er fasst die Anforderungen in den vier Bereichen Können und Wissen, Verantwortung, Belastungen und Arbeitsbedingungen in einem einzigen Wert zusammen.
Die Skala der IngA-Werte reicht von 300 bis 600 Punkten. Der Durchschnitt aller erfassten Tätigkeiten liegt bei 420 Punkten. Tätigkeiten mit einem höheren IngA-Wert sind mit höheren Anforderungen verbunden, Tätigkeiten mit einem niedrigeren Wert entsprechend mit geringeren Anforderungen.
Ein IngA-Wert von 500 bedeutet beispielsweise, dass eine Tätigkeit im Vergleich zum Durchschnitt deutlich höhere Anforderungen stellt – etwa aufgrund des erforderlichen Wissens, der Verantwortung oder der Belastungen.
Wichtig: Der IngA-Wert bewertet nicht die Leistung einer Person und sagt nichts darüber aus, wie gut jemand seine Arbeit ausführt. Er beschreibt ausschließlich die Anforderungen, die mit einer Tätigkeit verbunden sind – unabhängig davon, wer diese Tätigkeit ausübt.

Was ist eine „Gruppe gleichwertiger Arbeit"?
Die genannten IngA-Werte der Tätigkeiten wurden in 30 Gruppen eingeteilt.
Die Einteilung der Tätigkeiten in diese 30 Gruppen folgt einem statistischen, varianzbasiertem Verfahren. Dabei werden Tätigkeiten so zu einer Gruppe zusammengefasst, dass ihre IngA-Werte innerhalb einer Gruppe möglichst ähnlich sind und sich die Gruppen untereinander möglichst klar unterscheiden. Die Gruppen sind von 1 bis 30 durchnummeriert. Zusätzlich zur Gruppenzugehörigkeit wird für jede Tätigkeit auch der genaue IngA-Wert sowie der jeweilige Wert für die vier Kriterien Können und Wissen, Verantwortung, Belastungen und Arbeitsbedingungen angegeben.
Praxisbeispiel: Fallen zwei Tätigkeiten z.B. in die Gruppe 12, gelten diese zwei Tätigkeiten mit Blick auf die vier Kriterien als gleichwertig.

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